
Das Bundesberufungsgericht in den USA hat zugunsten von Kalshi entschieden und der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) die Zuständigkeit für die Vorhersageplattform zugesprochen. Diese Entscheidung ist ein Rückschlag für die Glücksspielbehörden von New Jersey, die versuchten, Kalshi am Angebot von Wetten auf Sportereignisse zu hindern.
Gerichtsentscheidung stärkt CFTC
Das Gericht bestätigte mit einer 2-1-Entscheidung ein früheres Urteil, das Kalshis Eventverträge als bundesstaatlich regulierte Finanzinstrumente anerkannte, nicht als Sportwetten, die von den Bundesstaaten überwacht werden. Richterin Jane Richards Roth kritisierte diese Sichtweise, da die Eventverträge kaum von Wettprodukten auf Plattformen wie DraftKings und FanDuel abzugrenzen seien.
New Jerseys Widerstand gegen Kalshi
Bereits im März 2025 forderten die Regulierungsbehörden von New Jersey Kalshi auf, den Betrieb einzustellen. Sie argumentierten, dass Kalshi gegen das staatliche Glücksspielrecht verstoße. Kalshi legte jedoch Berufung ein und behauptete, dass die CFTC die alleinige Regulierungsbefugnis habe.
Auswirkungen auf Vorhersagemärkte in den USA
Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Vorhersagemärkte in den USA haben. Da ähnliche rechtliche Streitigkeiten in anderen Bundesstaaten ausstehen, könnte der Oberste Gerichtshof der USA letztendlich eine entscheidende Rolle spielen, sollten sich die Gerichtsurteile widersprechen.
Häufig gestellte Fragen
Was entschied das Bundesberufungsgericht zugunsten von Kalshi?
Das Gericht entschied, dass die CFTC die Zuständigkeit für Kalshis Plattform hat, nicht die Glücksspielbehörden von New Jersey.
Warum stellt diese Entscheidung einen Rückschlag für New Jersey dar?
New Jersey wollte Kalshi daran hindern, Wetten auf Sport anzubieten, aber das Gericht befand diese unter der Aufsicht der CFTC.
Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für die USA?
Das Urteil könnte die Regulierung von Vorhersagemärkten beeinflussen und zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen in anderen Bundesstaaten führen.

