
Die OASIS-Fremdsperre kann ab sofort vollständig online beantragt werden. Damit wird das bundesweite Spielersperrsystem im Bereich Glücksspiel weiter digitalisiert.
Das Regierungspräsidium Darmstadt betreibt OASIS als spielformübergreifendes Instrument für alle Bundesländer.
5,2 Milliarden Abfragen im Jahr 2025
Im vergangenen Jahr wurden mehr als 5,2 Milliarden Abfragen im System registriert. Pro Monat entspricht das rund 432 Millionen Überprüfungen.
Aktuell sind etwa 367.000 aktive Spielersperren in der bundesweiten Sperrdatei hinterlegt. Zudem sind rund 9.000 Veranstalter mit etwa 41.000 Betriebsstätten angeschlossen.
Das zuständige Dezernat „Glücksspiel – OASIS, gewerbliches Spiel“ bearbeitete im Jahr 2025 rund 60.000 Sperranträge. Die tatsächliche Anzahl lag höher, da zahlreiche Anträge unvollständig eingereicht wurden.
Selbstsperre und Fremdsperre
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag dürfen gesperrte Personen nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Veranstalter und Vermittler sind verpflichtet, den Ausschluss sicherzustellen.
Die Selbstsperre ist seit Ende 2024 vollständig online möglich. Nun gilt dies auch für die Fremdsperre.
Eine Fremdsperre dauert mindestens ein Jahr. Antragsberechtigt sind Glücksspielveranstalter, Verwandte, Lebenspartner oder andere Dritte.
Voraussetzung ist, dass die betroffene Person vorab Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Zudem müssen konkrete Gründe vorliegen. Dazu zählen Hinweise auf Spielsuchtgefährdung, Überschuldung oder Spieleinsätze, die nicht im Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen.
Die Sperre greift in Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen sowie im legalen Online-Glücksspiel.
Digitalisierung als Teil der Regulierung
Bereits 2024 wurde die Aufhebung von Spielersperren vollständig digitalisiert. Seit dieser Umstellung stiegen die Systemabfragen weiter an.
Im Kontext der aktuellen Evaluierung 2026 des deutschen Glücksspielmarkts
steht der Glücksspielschutz bundesweit erneut im Fokus regulatorischer Diskussionen.
FAQ
Eine Fremdsperre ermöglicht Dritten, eine Person vom öffentlichen Glücksspiel ausschließen zu lassen.
Mindestens ein Jahr.
Rund 367.000.
In Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und im legalen Online-Glücksspiel.
Veranstalter, Verwandte, Lebenspartner oder andere Dritte mit berechtigtem Grund.

