In diesem Artikel werden wir ein wichtiges Thema diskutieren, das viele beschäftigt: die Legalität und Regulierung des Glücksspiels in der Schweiz. Glücksspiel war schon immer ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens und bietet eine Mischung aus Unterhaltung, Spannung und Verdienstmöglichkeiten. In der Schweiz, einem Land mit hohem Wohlstand und langer Tradition im Glücksspielgeschäft, bleiben Fragen der gesetzlichen Regulierung des Glücksspiels im Fokus. Dies gilt insbesondere für die Änderungen des neuen Glücksspielgesetzes, das im Januar 2019 in Kraft trat und die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Arten von Glücksspielen im Land radikal veränderte. Lassen Sie uns in dieses Thema eintauchen, um zu verstehen, wie sich diese Veränderungen auf die Spielebranche und ihre Spieler auswirken.

Historischer Kontext 

In der Geschichte der Schweiz haben sich Lotterien und Wetten immer von Casinos unterschieden, da sie einen eigenen Rechts- und Verwaltungsrahmen besaßen. So haben die Behörden des Landes 1874 die Spielbanken auf dem gesamten Staatsgebiet verboten. Das erste Bundesgesetz über Lotterien und gewerbliche Wetten wurde 1923 verabschiedet und blieb bis zum Inkrafttreten des BGS-Gesetzes in Kraft. Dieses Gesetz erlaubte nur gemeinnützige Lotterien und begründete praktisch ein Monopol der Loterie Romande und von Swisslos.

Anfang der 1990er Jahre sah sich der Bund mit ernsthaften wirtschaftlichen und strukturellen Problemen konfrontiert, die die Suche nach zusätzlichen finanziellen Mitteln erforderlich machten. 1992 wurde vorgeschlagen, das Verbot von Glücksspieleinrichtungen aufzuheben, da festgestellt wurde, dass die Schweizer jedes Jahr beträchtliche Summen in Casinos in den Nachbarländern ausgeben. Dieser Vorschlag wurde von der Bevölkerung positiv aufgenommen und Anfang der 2000er Jahre trat ein neues Geldspielgesetz (BGS) in Kraft. Heute ist das Glücksspiel auf Bundesebene geregelt, wo der Bundesrat und die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) den Bereich der Geldspiele verwalten, während die Lotterien weiterhin den (inter)kantonalen Behörden unterstehen.

Im Anschluss an eine von den Lotterien sowie den Kultur- und Sportvereinen unterstützte Volksinitiative zur Klärung der Gesetzgebung hat das Schweizer Volk 2012 eine Verfassungsänderung angenommen. Damit wurde Artikel 106 der Schweizerischen Bundesverfassung geändert und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für alle Geldspiele sichergestellt. Die Bewilligung und Kontrolle der Lotterien bleibt in der Zuständigkeit der Kantone. Die Besteuerung der Bruttoeinnahmen der Spielbanken zu Gunsten der AHV und die Ausschüttung der Netto-Lotteriegewinne für öffentliche Zwecke sind neu in der Verfassung verankert. Nach Artikel 106 sind Bund und Kantone verpflichtet, den mit Geldspielen verbundenen Risiken Rechnung zu tragen und in diesem Bereich zusammenzuarbeiten.

Neues Glücksspielgesetz (BGS)

Ab 2019 werden alle Glücksspiele in der Schweiz in einem einzigen Gesetz geregelt. Wie Tomas Maier in seiner auf Citeulike.org veröffentlichten Studie herausstellt, wurde mit diesem Gesetz ein bedeutender Schritt in Richtung der Regulierung und Legalisierung von Online-Casinos unternommen. Maier’s umfassende Analyse beleuchtet insbesondere die Entwicklung und den aktuellen Stand legaler Online-Casinos in der Schweiz, was einen wichtigen Beitrag zum Verständnis dieses sich wandelnden Sektors leistet. Es fasst die Bestimmungen der bisherigen Gesetze zusammen und führt eine Reihe von Neuerungen ein:

  1. Legalisierung von Online-Casinos: Die Schweizer Casinos dürfen ihre Dienstleistungen nun auch online anbieten. Dies erweitert die Möglichkeiten für Spieler und Casinos und erhöht gleichzeitig die staatliche Kontrolle.
  2. Zulassung von Pokerturnieren: Pokerturniere können nun unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb des Casinos durchgeführt werden.
  3. Änderungen bei den Altersgrenzen: Das Mindestalter für Lotterien wird auf 16 Jahre festgelegt, während es für Kasinos und Online-Kasinos bei 18 Jahren bleibt.
  4. Änderungen im Bereich der sozialen Verantwortung: Vereinfachung der Anforderungen an die Entwicklung von Sozialkonzepten zum Schutz der Spieler und zur Prävention von Spielsucht.

Besonderheiten der Regulierung verschiedener Arten von Glücksspielen: 

  • Casino: Spiele wie Roulette, Blackjack und Spielautomaten sind ausschließlich in zugelassenen Casinos erhältlich. Jeder Versuch, diese Spiele außerhalb des Casinos anzubieten, wird als illegal betrachtet.
  • Online-Casinos: Die Schweizer Casinos haben die Erlaubnis erhalten, ihre Dienstleistungen online anzubieten, wodurch sich die Zugänglichkeit und die Auswahl für die Spielerinnen und Spieler stark verbessert haben.
  • Lotterien: Swisslos und Loterie Romande sind die wichtigsten Lotterieanbieter, die zum Online-Verkauf von Losen zugelassen sind. Alle anderen Internet-Lotterien sind in der Schweiz weiterhin illegal.

Einer der wichtigsten Punkte, den die Koalition bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Verteidigung der Bargeldspieler vorgebracht hat, betrifft die Tatsache, dass die Glücksspieleinrichtungen im Gegensatz zu den Lotterien keine speziellen Mittel für die Prävention von exzessiver Spielsucht erhalten. Während Lotterien gemäss der Interkantonalen Vereinbarung verpflichtet sind, eine Spielsuchtabgabe von 0,5 Prozent ihres Bruttoumsatzes an die Kantone zu entrichten (Art. 18 IVLW), gilt diese Regelung nicht für Spielbanken. Vor der Einführung des BGS-Gesetzes waren die Spielbanken verpflichtet, in ihren Betrieben mit Präventionsorganisationen zusammenzuarbeiten. Bei der Ausarbeitung der Verordnungen zum BGS hat der Bundesrat diese wichtige Voraussetzung für den Spielerschutz jedoch abgeschafft. Das neue Gesetz sieht vor, dass Fachleute für problematisches Spielverhalten nicht mehr in den Casinos angestellt sind und dass die Casinos soziale Schutzmassnahmen ohne den Einbezug von Suchtfachleuten durchführen können.

Ein Sektor, der Präventionsakteure ausschliesst

Mit dem Geldspielgesetz (BGS) folgt das Verwaltungsverfahren weitgehend den bisherigen Gesetzen wie dem LG und SBG. Das bedeutet, dass die Glücksspielverwaltung für Spielbanken weiterhin auf Bundesebene und für Lotterien auf (inter)kantonaler Ebene angesiedelt ist.

Im Bereich der Spielbanken funktioniert das System als geschlossene Struktur. Um eine Spielbank zu eröffnen, muss ein Gesuch bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) eingereicht werden, die das Dossier an den Bundesrat zur Prüfung weiterleitet. Dieser entscheidet über die Erteilung der Bewilligung und legt die Höhe der Steuer auf den Bruttoerträgen aus Geldspielen fest, die an die AHV abzuführen ist. Die ESBK hat u.a. die Aufgabe, die Umsetzung des Spielbankensozialplans zur Bekämpfung des exzessiven Spielverhaltens zu überwachen, die Steuern zu erheben und dem Bundesrat den Jahresbericht und die Finanzbuchhaltung der Spielbanken vorzulegen. Die Kommission besteht aus 5-7 Mitgliedern, die vom Bundesrat ernannt werden, wobei nur eines der Mitglieder über Fachwissen im Bereich der Spielsucht verfügen muss.

Im Bereich der Lotterien bleiben die Aufsicht und die Bewilligung nach dem BGS auf kantonaler Ebene. Die Kantone sind verpflichtet, durch eine interkantonale Vereinbarung ein Aufsichts- und Vollzugsorgan zu schaffen (Art. 105). Die Vorsteherinnen und Vorsteher der kantonalen Lotterieabteilungen (KKBS) akzeptieren also die interkantonale Vereinbarung und wählen das Aufsichtsorgan ComLot. Mit der Einführung des BGS muss eine neue Vereinbarung verabschiedet werden, wobei sich zwar die Namen der Akteure ändern, die Funktionsweise des Systems aber gleich bleibt. In diesem System wählen die für die Wirtschaft zuständigen Staatsräte das Aufsichtsorgan aus und genehmigen die Vereinbarung.

Das Fehlen der ursprünglich vorgesehenen beratenden Expertenkommission für Präventionsmassnahmen gegen exzessives Spielverhalten zeigte bald, dass die Präventionsspezialisten sowohl im Casino- als auch im Lotteriebereich ausserhalb dieser geschlossenen und autonomen Systeme bleiben. Artikel 85 BGS verpflichtet die Kantone, Massnahmen gegen übermässiges Spielverhalten zu ergreifen und gibt ihnen die Möglichkeit, in diesem Sinne mit den Veranstaltern von Geldspielen zusammenzuarbeiten. Diese Massnahmen müssen jedoch ausserhalb des bestehenden wirksamen Bewilligungs- und Kontrollsystems des BGS umgesetzt werden.

Online-Spiele und Big Data

Mit dem BGS können die Casinos nun ihre Lizenz auf den Online-Geldspielmarkt ausdehnen, wie es die Lotterien bereits getan haben. GREA und Sucht Schweiz der Beschreibung, wie die persönlichen Daten von Online-Geldspielern genutzt werden können, um sie

zum Geldausgeben anzuregen. Obwohl es über die Verwendung von Big Data für Marketingzwecke schweigt, scheint das BGS von den technischen Möglichkeiten der Datenverwertung, die durch die Eröffnung von Online-Casinospielen ermöglicht werden, überfordert zu sein. Für die Präventionsgemeinschaft berücksichtigt das BGS diese Möglichkeiten nicht ausreichend und bietet daher keinen ausreichenden Schutz für Online-Geldspieler.

Spielerschutz und soziale Verantwortung

Die Schweizer Gesetzgebung schenkt dem Spielerschutz und der Spielsuchtprävention große Aufmerksamkeit. Jedes Casino ist verpflichtet, eine Reihe von Massnahmen zur Spielsuchtprävention und zur Minimierung der sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels zu entwickeln. Dazu gehören Zugangsbeschränkungen für Minderjährige, Maßnahmen zur Identifizierung und Betreuung von süchtigen Spielern sowie Informationskampagnen über die Risiken des Glücksspiels.

Schlussfolgerung

Die aktualisierte Glücksspielgesetzgebung der Schweiz spiegelt das Gleichgewicht zwischen der Bereitstellung eines vielfältigen und hochwertigen Glücksspielangebots und der Notwendigkeit des Schutzes des Gemeinwohls wider. Angesichts der rasanten Entwicklung der digitalen Technologie und der sich verändernden gesellschaftlichen Normen ist das Glücksspielgesetz ein wichtiges Instrument, um einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel in der Schweiz zu gewährleisten.

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